Sozialgerichtsbarkeit im Saarland

Herzlich Willkommen auf der Internetseite der saarländischen Sozialgerichtsbarkeit

Die saarländische Sozialgerichtsbarkeit besteht aus dem Sozialgericht für das Saarland (1. Instanz) und dem Landessozialgericht für das Saarland (2. Instanz).

Land Saarland
Sozialgerichtsbarkeit für das Saarland

Egon-Reinert-Straße 4 - 6
66111 Saarbrücken

Behördenleitungen

Steffen Dick
Präsident des Landessozialgerichts für das Saarland

Egon-Reinert-Straße 4 - 6
66111 Saarbrücken

Dr. Raphael Klein
Präsident des Sozialgerichts für das Saarland

Egon-Reinert-Straße 4 - 6
66111 Saarbrücken

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 13.30-15.30 Uhr

Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie Klagen und Berufungen, bei denen die Rechtsmittelfrist abläuft, werden auch mittwochs von 13.30-15.30 Uhr und freitags von 13.30-15.00 Uhr  entgegengenommen.

Außerhalb dieser Zeiten können Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie Klagen und Berufungen natürlich weiterhin fristwahrend schriftlich eingereicht bzw. in den Briefkasten eingeworfen werden!

Das Sozialgericht und das Landessozialgericht verfügen über einen barrierefreien Zugang, barrierefrei erreichbare Sitzungssäle sowie weitere barrierefrei Einrichtungen.