Geschäftsverteilungsplan LSG 2012

Geschäftsverteilungsplan SG 2012

 
Hier können Sie die Geschäftsverteilungspläne des Landessozialgerichtes für das Saarland (LSG) und des Sozialgerichtes für das Saarland (SG) einsehen!

Artikel 101 des Grundgesetzes bestimmt, daß Ausnahmegerichte unzulässig sind und niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Um dieses Grundrecht umzusetzen, beschließen die Präsidien der Gerichte vor Beginn jedes Geschäftsjahres einen Geschäftsverteilungsplan, aus dem sich ergibt, nach welchen Kriterien die eingehenden Fälle auf die Richter oder Spruchkörper verteilt werden.

Allerdings ist es aus organisatorischen Gründen bei Änderungen im laufenden Geschäftsjahr nicht immer möglich, die Änderungen tagesaktuell einzustellen. Die jeweils tagesaktuelle Fassung können Sie aber jedenfalls immer bei Gericht einsehen.